Endlich ein richtiger und wichtiger Beschluss zum Thema Blutspende

Blutspende
© Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die sexuelle Orientierung darf in Zukunft nicht mehr als Ausschlusskriterium bei der Blutspende gelten. Mit einem Beschluss des Bundestags wird die Bundesärztekammer dazu verpflichtet, neue Richtlinien zu erlassen und diese offensichtliche Diskriminierung aufzuheben. Ein Ausschluss von bisexuellen und trans Personen ist in der Folge ebenso unzulässig.

Wir begrüßen diesen entscheidenden Schritt. Diese offensichtliche Diskriminierung wird nun bald endlich ein Ende finden. Allein das individuelle sexuelle Risikoverhalten der Spendewilligen sollte zum Ausschluss führen. „Seit Jahren fordern wir die Kategorisierung pauschaler Gruppenzugehörigkeit zu verabschieden und die Ungleichbehandlung bestimmter Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität endlich zu beenden“, so Achim Teipelke, Geschäftsführer der AHF - „Die langfristig steigenden HIV-Infektionszahlen bei heterosexuellen Menschen sind nicht zuletzt ein Argument dafür, nun endlich Menschen nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität kategorisch auszuschließen, sondern allen die Möglichkeit zur Blutspende zu geben.“